Klin Padiatr 2014; 226(03): 129-132
DOI: 10.1055/s-0034-1368726
Gastkommentar
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Randomisationsentscheidung im Spannungsfeld zwischen Autonomie und Fremdbestimmung[*]

The Randomisation Issue – Autonomy vs. Heteronomy
H. Jürgens
1   Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Münster
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14 March 2014 (online)

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Hintergrund

„Der G-BA“ (Gemeinsamer Bundesausschuss) „hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Patienten, die die Randomisierung ablehnen, die Medikamente nicht über die Kassen im Rahmen des G-BA-Beschlusses der Studie abgerechnet werden dürfen“. Weiterhin weist der G-BA darauf hin: „Falls bei Patienten, die ihre Randomisierung abgelehnt haben, die Studienmedikamente dennoch nach G-BA abgerechnet werden, ist bei Verlautbaren dieses Missbrauchs die Konsequenz, dass zukünftige Studien dieser Art vom G-BA grundsätzlich abgelehnt werden“ [3].

* aus einer Hausarbeit im Rahmen des Masterstudiengangs 2012–2014 „Angewandte Ethik“ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wissenschaftliche Leitung Prof. Dr. Kurt Bayertz.